Rechtsprechung
   BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 823/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,32484
BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 823/95 (https://dejure.org/1996,32484)
BAG, Entscheidung vom 03.07.1996 - 2 AZR 823/95 (https://dejure.org/1996,32484)
BAG, Entscheidung vom 03. Juli 1996 - 2 AZR 823/95 (https://dejure.org/1996,32484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,32484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.11.1987 - 1 AZR 360/86

    Zahlung eines Nachteilsausgleichs - Betriebsstilllegung als Betriebsänderung -

    Auszug aus BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 823/95
    Der einzelne Arbeitnehmer kann sich dann, auch wenn er an dem vorherigen Beschlußverfahren nicht beteiligt war, im nachfolgenden Individualprozeß nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektiv-rechtliche Streitfrage, die als Vortrage auch im Individualprozeß zu beantworten ist, sei unrichtig entschieden (so BAGE 56, 304 = AP Nr. 15 zu § 113 BetrVG 1972 für die Entscheidung über Beteiligungsrechte des Betriebsrats gemäß §§ 111 f. BetrVG im Verhältnis zu Ansprüchen auf Nachteilsausgleich gemäß § 113 BetrVG; BAGE 68, 1, = AP Nr. 8 zu § 18 BetrVG 1972 für die Verneinung eines gemeinsamen Betriebes zweier Unternehmen gemäß § 18 Abs. 2 BetrVG im Verhältnis zu Ansprüchen aus § 113 BetrVG, die einen gemeinsamen Betrieb zur Voraussetzung gehabt hätten; BAGE 69, 367 = AP Nr. 1 zu § 84 ArbGG 1979 für Ansprüche aus einem Sozialplan, dessen streitige Reichweite bereits in einem Beschlußverfahren zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geklärt worden war).

    Diese Rechtskrafterstreckung rechtfertigt sich daraus, daß der Betriebsrat in dem vorausgegangenen Beschlußverfahren die Interessen aller Arbeitnehmer des Betriebes zu vertreten hatte, also aus dem Gedanken der Repräsentation, wie er für den Bereich des Tarifrechts in § 9 TVG einen positiv-rechtlichen Ausdruck gefunden hat (vgl. Leipold, Anm. zu AP Nr. 15 zu § 113 BetrVG 1972; Dütz, Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren und Individualprozeß, Festschrift für Gnade, S. 487, 497 ff.; ähnlich Konzern, Die Präjudizialität rechtskräftiger arbeitsgerichtlicher Beschlüsse im nachfolgenden Individualprozeß, Festschrift für Zeuner, S. 401, 425 ff.; wohl auch Grunsky, EWiR 1988, 329 f.; ders. ArbGG, 7. Aufl., § 80 Rz 50 b; a.A. Zeiss, SÄE 1988, 230, der allerdings die in BAGE 56, 304 vertretene Ansicht als praktikabel und vernünftig bezeichnet; ferner Jox, NZA 1990, 424 ff. und Prütting, RdA 1991, 257, 263 f.).

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Auszug aus BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 823/95
    Im übrigen würde der Personalrat der Stadtverwaltung die Orchestermusiker nicht repräsentieren, weil sie von ihm nicht mitgewählt wurden; ihm dürfte für eine Beteiligung an den Kündigungen der Orchestermusiker die demokratische Legitimation fehlen (vgl. Senatsurteil vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Entgegen der Ansicht des Klägers und zu seinen Gunsten ist aber davon auszugehen, daß die Wahl des Personalrats des TdA, wäre sie unter Verkennung des Dienststellenbegriffs des § 6 PersVG LSA erfolgt, nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar wäre, denn die Frage, ob das TdA eine eigene Dienststelle darstellt, ist nicht einfach und nur unter Berücksichtigung einer Vielzahl tatsächlicher und rechtlicher Gesichtspunkte zu beantworten (vgl. auch zur Betriebsratswahl unter Verkennung des Betriebsbegriffs Senatsurteil vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - unter B I 1 der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89

    Zustimmungsverfahren: präjudizielle Wirkung der Entscheidung für ein neues

    Auszug aus BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 823/95
    Auch wenn im Beschlußverfahren rechtskräftig festgestellt ist, daß eine personelle Maßnahme des Arbeitgebers nicht der Zustimmung des Betriebsrats bedarf, wirkt dies zugleich gegenüber dem von der Maßnahme betroffenen Arbeitnehmer (vgl. BAG Beschluß vom 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP Nr. 72 zu § 99 BetrVG 1972; Ascheid, Urteils- und Beschlußverfahren im Arbeitsrecht, Rz 1816; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 84 Rz 27; Hauck, ArbGG, § 84 Rz 8).
  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95

    Änderungskündigung zur nachträglichen Befristung eines unbefristeten

    Auszug aus BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 823/95
    Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

    Auszug aus BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 823/95
    Vielmehr ist auch bei der Auflösung eines Orchesters schon nach dem das gesamte Kündigungsrecht beherrschenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stets zu prüfen, ob nicht die Weiterbeschäftigung der Orchestermusiker auf einem anderen Arbeitsplatz - sei es auch nur nach einer zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme unter geänderten Arbeitsbedingungen - möglich ist (vgl. z.B. Senatsurteil vom 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Konzern; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 226, 230 ff., 510, m.w.N.).
  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 823/95
    Der einzelne Arbeitnehmer kann sich dann, auch wenn er an dem vorherigen Beschlußverfahren nicht beteiligt war, im nachfolgenden Individualprozeß nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektiv-rechtliche Streitfrage, die als Vortrage auch im Individualprozeß zu beantworten ist, sei unrichtig entschieden (so BAGE 56, 304 = AP Nr. 15 zu § 113 BetrVG 1972 für die Entscheidung über Beteiligungsrechte des Betriebsrats gemäß §§ 111 f. BetrVG im Verhältnis zu Ansprüchen auf Nachteilsausgleich gemäß § 113 BetrVG; BAGE 68, 1, = AP Nr. 8 zu § 18 BetrVG 1972 für die Verneinung eines gemeinsamen Betriebes zweier Unternehmen gemäß § 18 Abs. 2 BetrVG im Verhältnis zu Ansprüchen aus § 113 BetrVG, die einen gemeinsamen Betrieb zur Voraussetzung gehabt hätten; BAGE 69, 367 = AP Nr. 1 zu § 84 ArbGG 1979 für Ansprüche aus einem Sozialplan, dessen streitige Reichweite bereits in einem Beschlußverfahren zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geklärt worden war).
  • BAG, 17.02.1992 - 10 AZR 448/91

    Rechtskrafterstreckung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 823/95
    Der einzelne Arbeitnehmer kann sich dann, auch wenn er an dem vorherigen Beschlußverfahren nicht beteiligt war, im nachfolgenden Individualprozeß nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektiv-rechtliche Streitfrage, die als Vortrage auch im Individualprozeß zu beantworten ist, sei unrichtig entschieden (so BAGE 56, 304 = AP Nr. 15 zu § 113 BetrVG 1972 für die Entscheidung über Beteiligungsrechte des Betriebsrats gemäß §§ 111 f. BetrVG im Verhältnis zu Ansprüchen auf Nachteilsausgleich gemäß § 113 BetrVG; BAGE 68, 1, = AP Nr. 8 zu § 18 BetrVG 1972 für die Verneinung eines gemeinsamen Betriebes zweier Unternehmen gemäß § 18 Abs. 2 BetrVG im Verhältnis zu Ansprüchen aus § 113 BetrVG, die einen gemeinsamen Betrieb zur Voraussetzung gehabt hätten; BAGE 69, 367 = AP Nr. 1 zu § 84 ArbGG 1979 für Ansprüche aus einem Sozialplan, dessen streitige Reichweite bereits in einem Beschlußverfahren zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geklärt worden war).
  • BVerwG, 10.03.1987 - 6 P 17.85

    Schriftform - Einigungsstellen - Formwahrung - Schriftliche Fixierung -

    Auszug aus BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 823/95
    Was das Einigungsstellenverfahren selbst angeht, so steht zwar die Ansicht des Landesarbeitsgerichts, mangels Unterzeichnung des Einigungsstellenbeschlusses durch die Beisitzer (§ 64 Abs. 2 Satz 5 PersVG LSA) sei das Verfahren nicht mit einem rechtswirksamen Beschluß zum Abschluß gebracht worden, im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 10. März 1987 - 6 P 17.85 - BVerwGE 77, 91 und vom 20. Dezember 1988 - 6 P 34.85 - ZBR 1989, 150).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 6 P 34.85

    Personalvertretungsrecht - Einigungsstelle - Begründung eines Beschlusses

    Auszug aus BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 823/95
    Was das Einigungsstellenverfahren selbst angeht, so steht zwar die Ansicht des Landesarbeitsgerichts, mangels Unterzeichnung des Einigungsstellenbeschlusses durch die Beisitzer (§ 64 Abs. 2 Satz 5 PersVG LSA) sei das Verfahren nicht mit einem rechtswirksamen Beschluß zum Abschluß gebracht worden, im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 10. März 1987 - 6 P 17.85 - BVerwGE 77, 91 und vom 20. Dezember 1988 - 6 P 34.85 - ZBR 1989, 150).
  • BVerwG, 04.06.1993 - 6 P 31.91

    Personalvertretungsrecht - Personalrat - Umsetzung -

    Auszug aus BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 823/95
    Sie erfüllt damit die Anforderungen, die das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung an Zustimmungsverweigerungen in Mitbestimmungsangelegenheiten stellt, für die keine ausdrücklichen Verweigerungsgründe festgelegt sind (vgl. z.B. BVerwG Beschluß vom 4. Juni 1993 - 6 P 31.91 - AP Nr. 2 zu § 79 LPVG Berlin, m.w.N.; Lorenzen/Schmitt/Etzel/Gerhold/Albers/Schlatmann, BPersVG, Stand Oktober 1994, § 69 Rz 22 b, m.w.N.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 6 Sa 1178/94

    Betriebsbedingte Kündigung eines Orchestermusikers; Ordnungsgemäße Anhörung und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht